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Immobilien ab Plan

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Vollzugsstruktur im Detail

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Ablieferung von Land und Baute enthält 2 wesentliche Elemente:

  • Besitzübergabe (Schlüsselübergabe + Abnahme beim Werkvertrag)
  • Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer).

Die Abläufe im Detail geschehen beispielsweise wie folgt gestaltet:

Kaufvertrag und Werkvertrag

  1. Bezugsbereitschaft
  2. Eigentumsübertragung Land
    • Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
    • Eintragung des Käufers als Eigentümer
  3. Besitzesantritt Land und Baute
    • Übergabe von Baute und Schlüssel
    • Abnahme der Baute durch den Besteller.

Kauf einer künftigen Sache

  1. Bezugsbereitschaft
  2. Eigentumsübertragung
    • Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
    • Eintragung des Käufers als Eigentümer
  3. Besitzesantritt
    • Übergabe von Baute und Schlüssel
    • Abnahme der Baute durch den Käufer.

Kaufvertrag mit Werkvertrag

  1. Bezugsbereitschaft
  2. Eigentumsübertragung Land
    • Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
    • Eintragung des Käufers als Eigentümer
  3. Besitzesantritt Land und Baute
    • Übergabe von Baute und Schlüssel
    • Abnahme der Baute durch den Besteller.

Tipp an den Käufer/Besteller:

  • Verlangen Sie folgende Reihenfolge
    1. Besitzesantritt vor Eigentumsübertragung (Ziff. 3 vor Ziff. 2)
    2. Besitzesantritt gleichzeitig mit Eigentumsübertragung (Ziff. 2 und Ziff. 3 als Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2).
  • Sie können natürlich auch am Tage des Vollzugs (sofern und soweit die Abnahmevorbereitungen nicht zuvor möglich waren) zuerst zum Objekt gehen und dann erst zum Grundbuchamt.


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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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