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Immobilien ab Plan

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Motive für Immobilienerwerb ab Plan

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Veräusserung von Immobilien vor oder während Erstellung der Baute ist heute etablierte Praxis. Für diese Praxis gibt es verschiedene Motive:

  • Banken finanzieren Neubauten nur noch wenn zB bei Stockwerkeigentum für 60 % der Kaufsobjekte bereits verbindliche Kaufverträge unterzeichnet sind (Risikotransfer und Kontrollcheck, ob Projekt marktgängig)
  • Manchmal werden die Handwerker zur Übernahme von Wohnungen an Zahlungsstatt gezwungen, um die „Vorab-Verkaufsquote“ zu erreichen.
  • Projekt- oder Ausbaufehler werden so vor der Ausführung bemerkt und können mindestens teilweise noch korrigiert werden.
  • Je näher Baubeginn und Eigentumsänderung zeitlich beieinander liegen, je geringer sind die Finanzierungskosten; je nach Ausgestaltung der Werkverträge und Administrierungsgrad der Subunternehmer, kann der Developer, der zugleich Verkäufer ist, mit wenig Eigen- und Fremdkapital bauen; der Finanzierungsbedarf reduziert sich zusätzlich, wenn er mit den Endkäufern einen kombinierten Kauf- und Werkvertrag mit Staffelzahlungen schliesst.

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