Ein Immobilienerwerb ab Plan liegt dann vor, wenn das Kaufsobjekt vor oder während Erstellung der Baute veräussert wird, d.h. der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird; der gleichzeitige Vollzug des Kaufsgeschäftes durch Abgabe der Grundbuchanmeldung ist nicht begriffsnotwendig.
Kriterien sind also:
- Eine Veräusserung
- vor oder während Erstellung der Baute.