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Immobilien ab Plan

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Terminstruktur

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Uno actu-Kauf (gleichzeitiger Abschluss von Kaufvertrag und Grundbuchanmeldung)

Öffentliche Beurkundung und Eigentumsübertragung während Erstellung der Baute

Es handelt sich hierbei um einen äusserst seltenen Fall, der folgendes erfordert:

  • Grundstückkaufvertrag kombiniert mit Werkvertrag
    • Baubeschrieb mit Bestandesaufnahme
    • Gewährleistungsregeln individuell
    • Bewertung von Land und angefangener Baute
    • Bauverträge
      • Werkverträge mit den Unternehmern für die Fertigstellung der Baute, Bauleitungsauftrag und je nach Fertigstellungsgrad Architekten- und Ingenieurverträge
      • Werkvertrag mit einem TU oder GU (zuzügl. je nach Fertigstellungsgrad Architekten- und Ingenieurverträge)
  • Grundstückkaufvertrag (der Verkäufer erstellt die Baute auf fremden Boden („Käuferboden“) fertig und liefert sie im Rahmen des Kaufvertragsanspruches ab) [-Kauf einer künftigen Sache – eine exotische, aber zulässige Variante]
    • Baubeschrieb
    • Gewährleistungsregeln individuell

Öffentliche Beurkundung und Eigentumsübertragung nach Erstellung der Baute

Es handelt sich hierbei um einen üblicheren Fall, der folgendes erfordert:

  • Grundstückkaufvertrag
    • ev. Baubeschrieb
    • Gewährleistungsregeln in der Regel individuell (Uebertragung von Subunternehmer-Garantien im Falle des TU- oder GU-Baus)

Termingeschäft (Abschluss Kaufvertrag und Grundbuchanmeldung fallen auseinander)

Öffentliche Beurkundung vor Baubeginn oder während Erstellung der Baute und

Eigentumsübertragung während Erstellung der Baute

Es handelt sich hierbei um einen äusserst seltenen Fall, der folgendes erfordert:

  • Grundstückkaufvertrag
    • Baubeschrieb mit Bestandesaufnahme
    • Gewährleistungsregeln individuell
    • Bewertung von Land und angefangener Baute
    • Bauverträge
      • Werkverträge mit den Unternehmern für die Fertigstellung der Baute, Bauleitungsauftrag und je nach Fertigstellungsgrad Architekten- und Ingenieurverträge
      • Werkvertrag mit einem TU oder GU (zuzügl. je nach Fertigstellungsgrad Architekten- und Ingenieurverträge)
  • Grundstückkaufvertrag (der Verkäufer erstellt die Baute auf fremden Boden („Käuferboden“) fertig und liefert sie im Rahmen des Kaufvertragsanspruches ab) [-Kauf einer künftigen Sache – eine exotische, aber zulässige Variante]
    • Baubeschrieb
    • Gewährleistungsregeln individuell

Öffentliche Beurkundung vor Baubeginn oder während Erstellung der Baute und

Eigentumsübertragung nach Erstellung der Baute

Es handelt sich hierbei um einen üblichen Fall, der folgendes erfordert:

  • Grundstückkaufvertrag, ev. mit dem Begriffsmerkmal schlüsselfertig
    • Baubeschrieb
    • Gewährleistungsregeln in der Regel individuell (Uebertragung von Subunternehmer-Garantien im Falle des TU- oder GU-Baus).

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