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Begriff

Ein Immobilienerwerb ab Plan liegt dann vor, wenn das Kaufsobjekt vor oder während Erstellung der Baute veräussert wird, d.h. der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird; der gleichzeitige Vollzug des Kaufsgeschäftes durch Abgabe der Grundbuchanmeldung ist nicht begriffsnotwendig.

Kriterien sind also:

  • Eine Veräusserung
  • vor oder während Erstellung der Baute.



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